§ 28 Zeitlich begrenzte Fassungen einzelner Gesetzesvorschriften
Stand: 26.10.2022
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/UStG%201980/28#abs-1 (1) § 12 Absatz 1 ist vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Steuer für jeden steuerpflichtigen Umsatz 16 Prozent der Bemessungsgrundlage (§§ 10, 11, 25 Absatz 3 und § 25a Absatz 3 und 4) beträgt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/UStG%201980/28#abs-2 (2) § 12 Absatz 2 ist vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 mit der Maßgabe anzuwenden, dass sich die Steuer für die in den Nummern 1 bis 15 genannten Umsätze auf 5 Prozent ermäßigt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/UStG%201980/28#abs-3 (3) § 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 ist vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Steuer für die Lieferungen der in der Anlage 2 nicht aufgeführten Sägewerkserzeugnisse und Getränke sowie von alkoholischen Flüssigkeiten, ausgenommen die Lieferungen in das Ausland und die im Ausland bewirkten Umsätze, und für sonstige Leistungen, soweit in der Anlage 2 nicht aufgeführte Getränke abgegeben werden, 16 Prozent beträgt.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/UStG%201980/28#abs-4 (4) § 12 Abs. 2 Nr. 10 gilt bis zum 31. Dezember 2011 in folgender Fassung:
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/UStG%201980/28#abs-5 (5) § 12 Absatz 2 ist vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 mit der Maßgabe anzuwenden, dass der dort genannte Steuersatz auch für die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz gilt.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/UStG%201980/28#abs-6 (6) § 12 Absatz 2 ist vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 mit der Maßgabe anzuwenden, dass der dort genannte Steuersatz auch für die Lieferung von Wärme über ein Wärmenetz gilt.
Wird zitiert von 30 Entscheidungen zu § 28 UStG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BFH, 09.07.1998 – V R 68/96Zitiert von 16
- BFH, 01.08.1996 – V R 58/94Umsatzsteuer: Unterbringung und Verpflegung bei einer Pauschalreise mit einem Kabinenschiff als Nebenleistungen zur Personenbeförderung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 18
- EuGH, 16.02.2006 – C-494/04
- BFH, 05.02.2004 – V R 90/01Zitiert von 7
- LSG Thüringen, 28.10.2024 – L 1 JVEG 195/24Zitiert von 3
- LG Bielefeld, 26.10.2022 – 09 KLs-6 Js 15/20-6/22
Zuletzt entschieden
- BGH, 24.04.2024 – IV ZR 226/22
- OLG Saarbrücken, 15.03.2024 – 3 U 7/24Zitiert von 8
- OLG Celle, 07.02.2024 – 14 U 12/23Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 28 UStG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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24.10.2022 Ausfertigung
§ 28 geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 24. Oktober 2022 (BGBl. I 1838)
BGBl. 2022 I S. 1838
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19.10.2022 Ausfertigung
§ 28 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Oktober 2022 (BGBl. I 1743)
BGBl. 2022 I S. 1743
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29.06.2020 Ausfertigung
§ 28 neu gefasst durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. Juni 2020 (BGBl. I 1512)
BGBl. 2020 I S. 1512
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11.12.2018 Ausfertigung
§ 28 geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 11. Dezember 2018 (BGBl. I 2338)
BGBl. 2018 I S. 2338
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22.12.2009 Ausfertigung
§ 28 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2009 (BGBl. I 3950)
BGBl. 2009 I S. 3950
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20.12.2007 Ausfertigung
§ 28 neu gefasst durch Artikel 8 des Gesetzes vom 20. Dezember 2007 (BGBl. I 3150)
BGBl. 2007 I S. 3150
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